Wichtige Info


Ab dem 1. April 2019 wird eine neue Version des "Muster 4" der Krankentransport-Richtlinie für die Verordnung von Krankenfahrten und Krankentransporten wirksam. Hintergrund der Überarbeitung ist, die Verordnungsvordrucke datenschutzkonform und übersichtlicher zu gestalten sowie die kommenden Änderungen der Krankentransport-Richtlinie zu berücksichtigen.

Da es keinerlei Übergangszeit gibt, in der beide Vordrucke genutzt werden können, muss für Leistungen ab dem 1. April 2019 die neue Musterverordnung verwendet werden (Ausnahme sind Dauerverordnungen mit Leistungsbeginn bis 31. März 2019).